20. April 2020
Weiterhin kein Sportbetrieb möglich
Die Zeit der Vereinsschließung verlängert sich. Mit der fünften Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17.04.2020 bleibt der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen und Sportstätten für den Publikumsverkehr bis zum 03.05.2020 untersagt.
Selbstverständlich werden wir uns an dieses Verbot halten und uns über die aktuellen Entwicklungen informieren. Wir danken Ihnen dafür, dass Sie die bisherige Zeit der Vereinsschließung klaglos hingenommen haben, danken Ihnen für Ihre Treue zu unserem Verein auch in dieser für uns alle schweren Zeit und bitten um Ihr Verständnis für die weitere Vereinsschließung.
Ulrich Scheiner
1. Vorstand Turnerbund Beinstein e.V.