ARCHIV HAUPTVEREIN

3. Mai 2020

Vereinssport und Corona

Mit der siebten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-VO wurde am 02.05.2020 die weitere Vereinsschließung bis zum 10.05.2020 beschlossen. Damit bleibt der Betrieb der Sportstätten und Sportanlagen unseres Vereins bis zum Ablauf des kommenden Wochenendes weiterhin untersagt.

Trotz Vereinsschließung waren wir in den letzten Wochen nicht untätig:

Auf unserer Homepage wurden und werden zahlreiche Online-Sportangebote unter dem Beitrag "Sportangebote für zu Hause" geführt; die Bewegungsvorschläge des Schwäbischen Turnerbundes für Kinder werden zusätzlich laufend aktualisiert.

Frühzeitig haben wir an einer Umfrage des WLSB teilgenommen und unseren "Schaden" durch die Vereinsschließung geschätzt, damit der Dachverband eine fundierte Datenbasis für Verhandlungen über finanzielle Hilfen für den organisierten Sport mit der Landespolitik hat.

Wir werden erstmals in dieser Woche die Rehabilitationssportangebote über die Plattform Gotomeeting.com in Form eines Tele-/Online-Sportangebots durchführen. Auf Grund der erforderlichen Datenschutzkonformität in diesen Sportangeboten handelt es um geschlossene Gruppen, in denen der Teilnehmerkreis beschränkt und nicht frei zugänglich ist. Diese Angebote sehen wir zugleich als Testballon, um aus den Erfahrungen zu lernen und möglicherweise das Online-Sportangebot auszuweiten und einem breiteren Kreis zugänglich zu machen.

Zugleich liegt uns ein Beschluss der Sportministerkonferenz der Landesregierungen der Bundesländer vor. Die Anzeichen verdichten sich, dass von politischer Seite in Erwägung gezogen wird, Freizeit- und Vereinssportangebote unter Erfüllung gewisser Bedingungen im Freien wieder zuzulassen. Wir prüfen derzeit, ob und mit welchen Angeboten unseres Vereins die Bedingungen erfüllbar sind und werden nach Abschluss der Prüfung zeitnah auf unserer Vereins-Homepage und in den Ortsnachrichten berichten.

Bei unseren Mitgliedern bedanken wir uns für die Treue zu unserem Verein. Die Anzahl der Vereinsaustritte hält sich noch in überschaubarer Zahl. Um diese Zahl möglichst gering zu halten, diskutieren wir im Ausschuss des Hauptvereins über einen Antrag an die noch durchzuführende Jahreshauptversammlung, ob bei der Beitragserhebung 2021 bei den Beiträgen des Hauptvereins der Zeitraum der Vereinsschließung bei Mitgliedern berücksichtigt werden kann, die im Zeitpunkt der Ankündigung der Vereinsschließung auf der Mitgliederliste geführt wurden. Auch hierüber werden wir zeitnah berichten; maßgebliches Entscheidungsgremium hierfür ist die Jahreshauptversammlung.

Ulrich Scheiner